Zweckverband

Sozialstation Mittlere Wetterau

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Das Pflegestärkungsgesetz II

Das Pflegestärkungsgesetz II

Das Pflegestärkungsgesetz II tritt ab dem 1. Januar 2017 in Kraft.

Neben einigen kleineren Veränderungen werden anstatt der bisherigen Pflegestufen fünf Pflegegrade eingeführt. Die bisherigen Pflegstufen werden in den nächsthöheren Pflegegrad überführt. Diese beinhalten durchgehen mehr Leistungsanspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistung.

Wesentliche Neuerungen durch das PSG II im Überblick:

Künftig zählt nicht mehr der Hilfebedarf in Minuten, sondern der Grad der Abhängigkeit und die Einschränkungen.
Hier geht es nun um die Einschränkung der Selbständigkeit und die Beeinträchtigung der Fähigkeiten, bei denen Hilfe von anderen benötigt wird (in sechs Modulen, angelehnt an die SIS). Diese können körperliche, kignitive oder psychische Beeinträchtigungen, Belastungen oder Einschränkungen sein und müssen vorraussichtlich mindestens 6 Monate andauern.

Es gilt eine Besitzstandswahrung für alle Patienten die 2016 Leistungsempfänger waren. Das heißt, dass Patienten, die eine Pflegestufe 2016 hatten, ohne neue Überprüfung in den jeweiligen Pflegegrad übergeleitet werden.

Ab 2017 gilt also: Keine weiteren Verfahren für Einstufung, sondern Verfahren für Eingradung.

Haben Sie Fragen?

Nähere Auskünfte zu dem neuen Pflegestärkungsgesetz II erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse, diese sind zur Beratung verpflichtet. Auch wir beraten Sie gerne.